Wir bieten Ihnen eine breite Palette an City-Bikes, Lastenrädern und E-Bikes. Perfekt für den Arbeitsweg oder den Transport. Nachhaltig, effizient und vielseitig – für jeden Bedarf das passende Modell.
Nicht nur für den Körper ist E-Bike fahren eine Wohltat. Durch die rhythmischen Bewegungen kann sich E-Bike fahren entspannend auf unseren Körper und unsere Psyche auswirken und so zur Stressreduktion beitragen. Zahlreiche Studien haben bereits belegt, dass sich E-Bike fahren positiv auf die Gesundheit von Menschen jeden Alters auswirkt. Besonders in der heute sehr schnelllebigen Welt nehmen sich viele von uns zu wenig Zeit für Sport und ausreichend Bewegung. Das E-Bike bietet Bewegungsmangel die Stirn.
Mit dem E-Bike ist unser Aktionsradius schier unbegrenzt und dank reichweitenstarker Akkus können wir fahren, wohin wir schon immer wollten. Mit einer Reichweite von bis zu 120 km ist (fast) alles möglich: egal ob der Weg zur Arbeit, zu Verwandten oder der Tagesausflug am Wochenende – mit einem E-Bike kommt garantiert grenzenloser Fahrspaß auf. Dank der grenzenlosen Auswahl an Modellen, ist garantiert für jeden das passende E-Bike dabei. Unser erstklassiges Sortiment an City E-Bikes, über Trekking E-Bikes bis hin zu E-MTBs bietet für jeden etwas.
Wir haben noch viel mehr zu bieten, als eine riesige Auswahl an Fahrrädern. Profitieren Sie von unserem vielseitigen Angebot, die Ihr Unternehmen auf das nächste Level bringt!
Wir kümmern uns um die Abwicklung und gestalten den Prozess effizient, unkompliziert und transparent. Von der Auswahl bis zur Übergabe begleiten wir Sie Schritt für Schritt.
Der Arbeitnehmer kann sich bei Little John Bikes beraten lassen und dann sein Wunschrad auswählen.
Arbeitgeber und Dienstrad24 schließen einen Rahmenleasingvertrag ab
mit monatlicher Leasingrate
Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen einen Überlassungsvertrag ab
Überlassung des Wunschrades
Der Arbeitnehmer holt sein Wunschrad ab
Gehaltsumwandlung
Teil des Bruttolohns für das Wunschrad
Ganz einfach Ihre Leasingrate berechnen, mit unserem Leasingrechner.
Leasing ist das Mieten eines Fahrrads gegen monatliche Zahlungen, häufig steuerlich begünstigt und über den Arbeitgeber organisiert. Nach der Laufzeit besteht oft die Möglichkeit, das Fahrrad zu einem reduzierten Preis zu übernehmen.
Ja, Jobrad und Dienstrad bedeuten dasselbe: Fahrradleasing durch den Arbeitgeber für private und berufliche Nutzung. Es erfolgt meist durch Gehaltsumwandlung, was steuerliche Vorteile bietet. Jobrad ist dabei sowohl eine Marke als auch ein generischer Begriff.
Gehaltsumwandlung lohnt sich, da der Arbeitnehmer durch die Umwandlung eines Teils des Bruttogehalts in Sachleistungen wie Fahrradleasing oder Altersvorsorge Steuern und Sozialabgaben spart. So erhält er netto mehr für weniger.
Am Ende der Leasinglaufzeit können Sie Ihr Rad oft zu einem attraktiven Restwert kaufen, es zurückgeben oder ein neues Modell leasen. So profitieren Sie weiterhin von modernen, hochwertigen Fahrrädern!
Die 0,25%-Regelung bedeutet, dass für ein geleastes Dienstrad nur 0,25% des Bruttolistenpreises pro Monat als geldwerter Vorteil versteuert werden. Steuerfrei heißt, dass bei manchen Diensträdern oder E-Bikes bis zu einer bestimmten Grenze keine Steuern anfallen.
Ja, das Fahrrad darf auch privat genutzt werden. Bei Diensträdern und Jobrädern ist die private Nutzung ausdrücklich erlaubt, sodass Sie es für alle Fahrten, ob beruflich oder privat, verwenden können.
Eine Versicherung ist essentiell, um Ihr Fahrrad vor Diebstahl, Unfällen und Schäden zu schützen. So sind Sie abgesichert und können sicher sein, dass Ihr Fahrrad im Schadensfall schnell ersetzt oder repariert wird, ohne hohe Kosten tragen zu müssen. Sicherheit für Ihr Investment!
Ja, jeder Arbeitgeber kann Diensträder anbieten. Egal ob großes Unternehmen oder kleiner Betrieb, mit der richtigen Leasingpartnerschaft können Sie Ihren Mitarbeitern attraktive und umweltfreundliche Mobilitätslösungen zur Verfügung stellen.
Der Unterschied liegt hauptsächlich in der Art der Nutzung und den steuerlichen Vorteilen. Arbeitnehmer leasen Diensträder über ihren Arbeitgeber und profitieren von steuerlichen Vorteilen wie der 0,25%-Regelung. Selbstständige hingegen leasen das Fahrrad direkt und können es als Betriebsausgabe steuerlich absetzen. Beide profitieren von günstigen Konditionen und umweltfreundlicher Mobilität.
Ja, der Dienstwagen ist mit einem Dienstrad kombinierbar. Mitarbeiter können beide Optionen gleichzeitig nutzen und sowohl von einem Dienstwagen als auch einem Dienstrad profitieren, ohne steuerliche Nachteile. So genießen Sie maximale Flexibilität und Mobilität im Alltag.
Die Kosten für das Dienstrad-Leasing trägt der Mitarbeiter durch Gehaltsumwandlung. Der Verwaltungsaufwand ist minimal, da wir Sie proaktiv unterstützen und Ihnen den Prozess einfach machen – Leasing leicht gemacht! So profitieren Sie von zufriedenen Mitarbeitern ohne zusätzliche Belastungen.
Vorsteuerabzugsberechtigte Arbeitgeber können die Vorsteuer auf die Leasingraten und andere Ausgaben für Diensträder vom Finanzamt zurückfordern, was ihre Kosten reduziert. Nicht-vorsteuerabzugsberechtigte Arbeitgeber können dies nicht und müssen die vollen Kosten tragen, haben jedoch ebenfalls den Vorteil zufriedener und motivierter Mitarbeiter.
Für das Dienstradmodell eignen sich auch Roller und E-Scooter hervorragend:
City-Bikes: Perfekt für den täglichen Arbeitsweg und Stadtfahrten. Ideal für längere Distanzen und entspanntes Fahren.
Mountainbikes: Optimal für sportliche Aktivitäten und Offroad-Abenteuer.
Rennräder: Für diejenigen, die hohe Geschwindigkeiten und sportliches Fahren bevorzugen.
Lastenräder: Geeignet für Transporte und Familien, die viel Gepäck oder Kinder transportieren.
Roller und E-Scooter: Kompakt und flexibel, perfekt für kurze Strecken und schnelle Mobilität in der Stadt.
Jedes dieser Fahrzeuge kann den individuellen Mobilitätsbedürfnissen Ihrer Mitarbeiter angepasst werden und fördert eine umweltfreundliche und flexible Fortbewegung.
Ja, auch gebrauchte Räder können als Dienstrad in Frage kommen. Sie bieten eine kostengünstige Alternative zu neuen Rädern und können bei entsprechender Qualität und Zustand genauso gut für das Dienstradmodell genutzt werden. Dies ermöglicht Flexibilität bei der Auswahl und kann die Einstiegskosten für das Dienstrad-Leasing senken.
Beim Dienstrad-Leasing kann eine Vielzahl an Zubehör bestellt werden, um den Komfort und die Sicherheit zu erhöhen. Hier sind einige gängige Optionen: Helme, Schlösser, Gepäckträger und -taschen, Beleuchtung, Fahrradkörbe, Fahrradcomputer und -navigationssysteme, Fahrradpumpen und Reparaturkits, Schutzbleche und Spritzschutz, Kinder- und Lastenanhänger.
Dieses Zubehör kann in der Regel mit dem Dienstrad-Leasing zusammen bestellt werden, um das Fahrrad individuell auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter anzupassen.
Ein Leasing-Rahmenvertrag regelt die Konditionen für das Dienstrad-Leasing, wie Laufzeit, Kostenübernahme, Wartung, Versicherung und Optionen für Rückgabe oder Kauf. Er schafft klare Bedingungen und erleichtert die Abwicklung für Arbeitgeber und Mitarbeiter.
Ein Überlassungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter, die die Nutzung eines Dienstrads regelt. Er legt fest, wie das Fahrrad genutzt werden darf, wer für Wartung und Kosten verantwortlich ist, und enthält Regelungen zur Rückgabe oder zum Kauf des Fahrrads nach Vertragsende.
Wenn ein Mitarbeiter vor Ablauf der Leasinglaufzeit das Unternehmen verlässt, kann er das Rad privat weiterleasen, ein anderer Mitarbeiter übernimmt, das Rad wird zurückgegeben oder der Mitarbeiter kauft es zum Restwert.
Schreiben Sie uns! - Wir helfen Ihnen gerne weiter.